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    der Josef Thurner Holz GmbH


    1. Allgemeines

    1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden AVLB) sind auf alle Vertragsverhältnisse (Lieferungen und sonstige Leistungen) der Firma Josef Thurner Holz GmbH (im Folgenden THU) mit dem Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung (im Folgenden Kunde) anzuwenden. Dieser unterwirft sich mit Annahme der Auftragsbestätigung oder der Lieferung ihrer Geltung. Diese AVLB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weitere Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien und zwar auch dann, wenn auf ihre Geltung weder bei der Auftragsbestätigung noch bei der Lieferung hingewiesen wird.
    1.2 Von diesen AVLB abweichende oder ergänzende Regelungen, die sich in der Auftragsbestätigung von THU befinden gehen ihnen vor. Entgegenstehende oder von diesen AVLB abweichende Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, es sei denn, THU hätte schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
    1.3 Soweit in diesen AVLB keine Regelungen vorgesehen sind, gelten die österreichischen Holzhandelsusancen bzw. einschlägigen ÖNORMEN in der jeweils geltenden Fassung sowie die sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
    1.4 Sollte die von THU gelieferte Ware mit ausländischen Sortier- und Qualitätsbegriffen bezeichnet sein, sind zur Beurteilung von Sortierung und Qualität die jeweils geltenden Sortier- und Qualitätsbestimmungen jener Länder heranzuziehen, in welchen diese Bestimmungen Gültigkeit haben.
    1.5 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so gelten die in Punkt 12 vorgesehenen Sonderregelungen.
     
    2. Vertragsabschluss
    2.1 Mitteilungen von THU – auch auf Anfragen des Kunden - sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge von THU sind ebenso ohne Gewähr. Vereinbarungen des Kunden mit Mitarbeitern von THU sind nur für den Fall rechtswirksam, dass diese Mitarbeiter zum Abschluss derartiger Vereinbarungen von THU schriftlich bevollmächtigt sind bzw. THU diese Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich anerkennt.
    2.2 Der Vertragsabschluss kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von THU oder mit der Durchführung der Lieferung zu Stande.
    2.3 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Fax genügt).
     
    3. Änderungen / Stornierung und Rückgabe von Bestellungen
    3.1 Abänderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von THU.
    3.2 Sollte es, aus welchem Grund auch immer, zu einem Stillstand des Betriebes von mehr als 30 Arbeitstagen kommen, ist THU berechtigt, den Kaufvertrag einseitig aufzulösen. Auf die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche aus diesem Grunde wird von Kundenseite verzichtet.
    3.3 Grundsätzlich hat der Kunde gegenüber THU kein Rückgaberecht. Eine Rückgabe bedarf einer schriftlichen Zustimmung und wird mit einem Abschlag von 20 % auf den Warenwert rückverrechnet. Etwaige Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
     
    4. Preise
    4.1 Sämtliche von THU angeführten Preise sind Nettopreise, zu welchen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe(dzt. 20 %) zuzurechnen ist. Die von THU herausgegebene „Preisliste“ in der jeweils gültigen Fassung stellt einen integrierenden Bestandteil dieser AVLB dar.
    4.2 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung von THU abgestellt; enthält sie keinen Preis, so gilt der im Zeitpunkt der Lieferung in der „Preisliste“ ausgewiesene Preis.
    4.3 THU hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung (a) bei einer Änderung der Wechselkurse, und (b) bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverhältnisse und (c) bei einer Änderung des Transportweges aus Umständen, die THU nicht zu vertreten hat und (d) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren, soweit THU die Versendung (siehe Punkte 5.1 lit b) und 5.1 lit c) ) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteiles am Preis zu erfolgen. Dem Kunden steht in diesen Fällen ein Rücktritt vom Vertrag nicht zu.



    A,D Allgemeine Vermittlungsbedingungen / Josef Thurner Holz GmbH:

    Durch die Vermittlung der Firma Josef Thurner Holz GmbH ist unter Zugrundelegung der umseitigen bzw. beiliegenden Bedingungen folgender Vertrag zustande gekommen: Soweit nicht Sonder-vereinbarungen getroffen werden, liegen diesem Vertrag die „Österreichischen Holzhandels-usancen – ÖHHU“ zugrunde. Sämtliche Verkäufe erfolgen ausschließlich mit „verlängertem Eigentumsvorbehalt“. Im Streitfalle unterwerfen sich beide Vertragspartner dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse. Vermittlungsbedingungen: Für diesen Schluss-brief gilt grundsätzlich österreichisches Recht. Erfüllungsort sowie Zahlungsort für die Vermittlungs- und Provisionszahlungen ist Kötschach-Mauthen. Als Gerichtsstandort gilt Klagenfurt als vereinbart.

    Die Vermittlung von Aufträgen erfolgt grundsätzlich ohne Haftung für die Leistung des Käufers und Verkäufers. Unbedingter Kunden- und Lieferantenschutz wird für die Dauer von vier Jahren ab dem letzten Tätigwerden des Maklers zugesichert. Der Vermittler erhält vom jeweiligen Schriftwechsel sowie von den bezughabenden Rechnungen Abschriften. Der Anspruch auf Provision wird mit dem Abschluss des Geschäftes erworben. Die Provision wird auf Basis des Rechnungsbetrages berechnet. Ein Kassenskonto kann den Provisionsanspruch nicht mindern, wie auch Nachlässe, die vom Verkäufer nach Abschluss des Geschäftes gewährt werden. Provisions-ansprüche aus direkten Anschlussgeschäften unterliegen nicht der gesetzlichen Verjährung. Bei Nichterfüllung eines Vertrages ist der nicht erfüllende Teil zur Deckung des Provisionsausfalles verpflichtet.

    Mit Auslieferung des Auftrages gestattet der Lieferant ausdrücklich und ohne Anwendung etwaiger anderslautender Liefer- oder Geschäftsbedingungen, die Aufrechnung des Lieferwertes mit noch offenen Forderungen seitens der Firma Josef Thurner Holz GmbH bzw. mit noch offenen Forderungen, welche durch die Vermittlung von Geschäften durch die Fa. Josef Thurner Holz GmbH entstanden sind. Weiters ist der Vermittler berechtigt, für den Lieferanten Inkassotätigkeiten durchzuführen und diese zu quittieren. Mit der gänzlichen bzw. teilweisen Auslieferung der in diesem Schlussbrief vereinbarten Waren werden die gegenständlichen Vertragsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert und als allgemeine Geschäftsbedingungen dem jeweiligen Schluss-brief zugrunde gelegt.